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Verkehrsrecht

Immer mehr Versicherungen versuchen Schäden eigenmächtig zu regulieren, um die Anwaltskosten einzusparen. Die Wahrung Ihrer Interessen ist in solch einem Falle nicht gewährleistet. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten vollständig tragen. Seit dem 01.08.2002 kann Schmerzensgeld auch im Rahmen der sogenannten Gefährdungshaftung im Straßenverkehr, also ohne Verschulden des Unfallgegners, geltend gemacht werden. Ein Anwalt ist Ihr gutes Recht. Nutzen Sie Ihr Recht auf eine angemessene rechtliche Vertretung.

boxSpielstraße / Fahrverbot

Wer in verkehrsberuhigten Zonen (Spielstraßen) zu schnell fährt, muss nicht nur mit einem erheblichen Bußgeld, sondern auch mit einem Fahrverbot rechnen. Ein 19-jähriger Schüler war mit dem Fahrzeug seiner Mutter in einem verkehrsberuhigten Bereich (max. 7 km/h) mit einer Geschwindigkeit von 41 km/h gemessen worden. Die Bußgeldbehörde erließ daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von DM 250 (drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg) sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Hiergegen legte der Betroffene Einspruch ein. Das Amtsgericht bestätigte das Fahrverbot, da der Schüler anhand eines bei der Geschwindigkeitskontrolle gefertigten Lichtbildes eindeutig als Fahrer identifiziert werden konnte. Die Geldbuße reduzierte das Amtsgericht wegen des noch fehlenden eigenen Einkommens des Schülers auf DM 150. Aber auch dieses Urteil wollte der Schüler nicht akzeptieren und legte gegen das Fahrverbot erneut Einspruch ein. Das OLG Karlsruhe verwarf die eingelegte Rechtsbeschwerde: Bei einer innerörtlichen Überschreitung der Geschwindigkeit von 31 km/h sehe der Bußgeldkatalog als Regelfolge ein Fahrverbot vor. Von einem solchen "Denkzettel" abzusehen, bestehe kein Anlaß. Der Betroffene habe durch sein Fahrverhalten in der Spielstraße die Pflichten eines Kraftfahrzeugführers grob verletzt.

OLG Karlsruhe, 2 S 285/00
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Horst Milewich
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für
Arbeitsrecht