Erbrecht
Die hohe Freibeträge zu Lebzeiten ausnutzen: 500.000,00 Euro für Ehegatten, 400.000,00 Euro für Kinder und Kinder verstorbener Kinder. 10 Jahre nach der Schenkung können die Freibeträge erneut geltend gemacht werden. Berliner Testament oder Vor- und Nacherbfolge? Wir beraten Sie und finden die für Sie optimale Lösung.