Logo von Link und Milewich
leute

Baurecht

Der Abschluss eines Bauvertrages kann für einen reibungslosen Bauablauf gar nicht deutlich genug herausgestellt werden. In allen Fällen ist zwischen den Vertragsparteien ein Vertrag abzuschließen, der neben einer eindeutigen Definition von Leistungspflichten auch Antworten auf zahlreiche weitere in der Bauabwicklung zwangsläufig auftauchende Fragen geben sollte. Ziehen Sie so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu Rate.

karte

Kanzlei
Rechtsanwalt und Notar
Horst Milewich

Mommsenstraße 19
10629 Berlin

Tel. 030 310190-0
Fax 030 310190-50

Mail info (at) milewich.de

Foto von Milewich
Horst Milewich
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für
Arbeitsrecht