Baurecht
Der Abschluss eines Bauvertrages kann für einen reibungslosen Bauablauf gar nicht deutlich genug herausgestellt werden. In allen Fällen ist zwischen den Vertragsparteien ein Vertrag abzuschließen, der neben einer eindeutigen Definition von Leistungspflichten auch Antworten auf zahlreiche weitere in der Bauabwicklung zwangsläufig auftauchende Fragen geben sollte. Rechtsanwältin Sabine Schlichting ist schwerpunktmäßig auch im Bau- und Architektenrecht tätig.