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Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentum ist ein kompliziertes Gebilde aus drei Elementen: Miteigentumsanteil, Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Diese Verzahnung von Individualeigentum und wechselseitigen Rechten und Pflichten birgt ein enormes Konfliktpotential, das sich an der Vielzahl der Gerichtsverfahren ablesen lässt. Die Problemvermeidung der Eigentümergemeinschaft beginnt bereits bei der sorgfältigen Abfassung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung. Wir beraten Sie in Fragen der Eigentümerversammlung und der Verwaltung und vertreten Sie in den langwierigen WEG Verfahren.

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Arbeitsrecht