Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentum ist ein kompliziertes Gebilde aus drei Elementen: Miteigentumsanteil, Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Diese Verzahnung von Individualeigentum und wechselseitigen Rechten und Pflichten birgt ein enormes Konfliktpotential, das sich an der Vielzahl der Gerichtsverfahren ablesen lässt. Die Problemvermeidung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beginnt bereits bei der sorgfältigen Abfassung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät Sie in Fragen der Versammlung Wohnungseigentümer sowie der Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums und vertritt Sie in den langwierigen WEG Verfahren.