Unsere Kanzlei ist ausgerichtet auf die Beratung und gerichtliche Vertretung von Freiberuflern, kleineren und mittleren
Unternehmen und Handwerksbetrieben.
Hervorzuheben ist der Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Die Geschichte unserer Kanzlei
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ein Fachanwaltstitel wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen,
nachdem der Rechtsanwalt eine zusätzliche theoretische Ausbildung mit
Prüfungen und besondere praktische Erfahrungen in dem entsprechenden Gebiet nachgewiesen hat.
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Notar a.D
Als Notar a.D prüfe und entwerfe ich Verträge auf dem Gebiet des Grundstücks-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrechts.
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