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Verkehrsrecht

Immer mehr Versicherungen versuchen Schäden eigenmächtig zu regulieren, um die Anwaltskosten einzusparen. Die Wahrung Ihrer Interessen ist in solch einem Falle nicht gewährleistet. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten vollständig tragen. Seit dem 01.08.2002 kann Schmerzensgeld auch im Rahmen der sogenannten Gefährdungshaftung im Straßenverkehr, also ohne Verschulden des Unfallgegners, geltend gemacht werden. Ein Anwalt ist Ihr gutes Recht. Nutzen Sie Ihr Recht auf eine angemessene rechtliche Vertretung.

boxHohes Tempo / Mithaftung

Wer mit Tempo 160 auf der Autobahn fährt und damit die Richtgeschwindigkeit überschreitet, kann deshalb auch bei einem fremdverschuldeten Unfall zur Mithaftung herangezogen werden. Im entschiedenen Fall war ein Fahrer mit seinem Auto mit einem Tempo von 120 Stundenkilometern vor einer Ausfahrt auf die Überholspur gewechselt und dort mit einem anderen Wagen kollidiert, der von hinten mit 160 Sachen heranbrauste. Das Gericht ging in zweiter Instanz zwar von einem verbotswidrigen Ausscheren aus, erlegte dem schnelleren Autofahrer aber eine Mithaftung von 20 Prozent auf. Er hätte bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern den Unfall problemlos vermeiden können, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Unfall war für den hinteren Autofahrer abwendbar, weil ein besonders sorgfältiger Autofahrer die Richtgeschwindigkeit eingehalten hätte. Die erhebliche Überschreitung habe dazu geführt, dass für den Autofahrer die Gefahrensituation erheblich schwerer zu beherrschen gewesen sei. Deshalb erscheine es sachgerecht, dass er 20 Prozent des materiellen Schadens tragen müsse. Das Verfahren ging auf eine Klage des Unfallverursachers zurück, der damit teilweise Recht bekam.

OLG Hamm, Az.: 6 U 191/99
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Horst Milewich
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für
Arbeitsrecht