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Verkehrsrecht

Immer mehr Versicherungen versuchen Schäden eigenmächtig zu regulieren, um die Anwaltskosten einzusparen. Die Wahrung Ihrer Interessen ist in solch einem Falle nicht gewährleistet. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten vollständig tragen. Seit dem 01.08.2002 kann Schmerzensgeld auch im Rahmen der sogenannten Gefährdungshaftung im Straßenverkehr, also ohne Verschulden des Unfallgegners, geltend gemacht werden. Ein Anwalt ist Ihr gutes Recht. Nutzen Sie Ihr Recht auf eine angemessene rechtliche Vertretung.

boxFahrverbot / berufliche Härte

Der Betroffene fuhr auf der Bundesautobahn mit einem Pkw und überschritt die dort auf 100 km/h begrenzte Höchstgeschwindigkeit um mindestens 57 km/h. Das AG verhängt gegen den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit nach §§ 24 StVG, 41 Abs. 2, 49 StVO, Nr. 5.3 Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 600 DM und sieht von der Anordnung eines Fahrverbots ab. Da der Betroffene bisher verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist und seine wirtschaftliche Existenz durch die Verhängung eines Fahrverbots schwerwiegend beeinträchtigt oder sogar gefährdet wäre, hielt das Gericht zusätzlich die Verhängung eines Fahrverbots ausnahmsweise für nicht geboten. Der Betroffene ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass bei einem weiteren Verstoß von einem Fahrverbot nicht mehr abgesehen werden kann, selbst wenn er dadurch in wirtschaftliche und Existenznot gebracht wird. Da darüber hinaus das Jungunternehmen des Betroffenen mit erheblichen Zahlungsverpflichtungen aus Krediten belastet ist, erschien es dem Gericht hier ausnahmsweise geboten, von der Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen. Die Geldbuße mußte jedoch empfindlich erhöht werden. Dies schien mit einer Verdoppelung ausreichend.

AG Hamm, 4 OWI 85 Js 1198/97,62/97 vom 10.04.1997
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Horst Milewich
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für
Arbeitsrecht