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Verkehrsrecht

Immer mehr Versicherungen versuchen Schäden eigenmächtig zu regulieren, um die Anwaltskosten einzusparen. Die Wahrung Ihrer Interessen ist in solch einem Falle nicht gewährleistet. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten vollständig tragen. Seit dem 01.08.2002 kann Schmerzensgeld auch im Rahmen der sogenannten Gefährdungshaftung im Straßenverkehr, also ohne Verschulden des Unfallgegners, geltend gemacht werden. Ein Anwalt ist Ihr gutes Recht. Nutzen Sie Ihr Recht auf eine angemessene rechtliche Vertretung.

boxBGH: Restwert-Berechnung

Wer nach einem Autounfall mit Totalschaden Ersatz für sein Fahrzeug verlangt, muss sich nicht den höchst möglichen Restwert seines Unfallwagens anrechnen lassen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs reicht es in der Regel aus, wenn der Geschädigte den Restwert durch einen Sachverständigen ermitteln läßt und von der Schadenssumme abzieht. Nur wenn sich der Verkauf zu einem höheren Preis aufdrängt, etwa weil der Unfallverursacher ein verbindliches Angebot mit einem günstigeren Erlös für den Unfallwagen vorlegt -, muss er sich einen höheren als den vom Sachverständigen ermittelten Restwert entgegenhalten lassen. Damit gab der BGH einem Außendienstleiter Recht, der mit einem Wagen seiner Firma ohne eigenes Verschulden verunglückt war. Ein Gutachter hatte für das zerstörte Auto einen Restwert von 5 500 Mark ermittelt, der vom Wiederbeschaffungswert in Höhe von rund 48 000 Mark abgezogen wurde. Der Unfallverursacher dagegen wies auf einen Händler hin, der angeblich 8 700 Mark zahlen wolle, legte allerdings kein konkretes Angebot dieses Händlers vor. Dem VI. BGH-Zivilsenat zufolge ist der Geschädigte zwar gehalten, den Schaden möglichst gering zu halten. Doch der bloße Hinweis auf eine preisgünstigere Möglichkeit, um deren Realisierung sich der Betroffene erst noch hätte bemühen müssen, genüge nicht, um seine Pflicht zur Minderung des Schadens zu begründen.

BGH, VI ZR 219/98 vom 15.02.2000
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Horst Milewich
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für
Arbeitsrecht